Wegwerfen von CDs soll verboten werden Montag, 14. April 2008 / 17:56 Uhr
Kalifornien - Die Debatte um die Wahrung von Urheberrechten in der Musikindustrie ist um eine Facette reicher: Nun will offenbar die Universal Music Group (UMG) in den USA vor Gericht erkämpfen, dass das Weiterverkaufen, aber auch das Wegwerfen von CDs in Zukunft als Copyright-Verletzung gelten soll.
 Auch das Weiterverkaufen oder Wegwerfen von CDs soll in Zukunft als Copyright-Verletzung gelten.
Im Rahmen eines Prozesses gegen Troy Augusto, der angeklagt wurde, weil er Promo-CDs auf eBay verkauft hatte, argumentierte Universal-Anwalt Russell Frackman, eine verschenkte oder weggeworfene CD gelte ebenfalls als «ungenehmigte Verbreitung».
Der First-Sale-Doctrine zufolge, die in etwa dem deutschen Erschöpfungsgrundsatz entspricht, gilt die Kontrolle des Rechteinhabers über die Verbreitung einer Kopie nur solange, bis diese einmal rechtmässig in Umlauf gebracht wurde.
Allerdings gelte diese in dem Fall laut dem Anwalt nicht. Die CDs hätten von Augusto nicht angeboten werden dürfen, weil sie ihm vom Musikkonzern nicht verkauft worden waren. Das Label vertritt vor Gericht die Ansicht, dass die Rechte an den Promo-CDs auch nach der Weitergabe an Radiostationen oder Journalisten beim Unternehmen bleiben. Die Empfänger hätten nur eine Lizenz zur Nutzung des Materials, so das Argument von Universal.
Weitreichende Folgen
Darüber hinaus sei nun im Falle der Unverkäuflichkeit aber auch das Verschenken und Wegwerfen, das Augusto als Alternative zum Verkauf in Erwägung gezogen hatte, eine Urheberrechtsverletzung.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) befürchtet, dass bei einer Durchsetzung von Frackmans Argumenten auch weitgreifende Folgen für jeden durchschnittlichen Verbraucher zu erwarten sein könnten. Daher hat die Organisation auch die Verteidigung des angeklagten Augusto übernommen und will eine Aushebelung der First-Sale-Doctrine seitens Universal verhindern.
Promo-CDs nicht wegwerfen
Die Musikindustrie hat in der Vergangenheit bereits wiederholt versucht, den Verkauf gebrauchter Tonträger per Gesetz zu verhindern - bislang vergeblich. Dass nun auch verschenkte und in den Müll geworfene CDs als Rechtsverletzung gelten sollen, ist allerdings neu.
Bei Musikredaktionen und Radios ist es bis dato durchaus üblich Promo-CDs, die nicht angefragt kommen oder nicht gebraucht werden, wegzuwerfen oder an Second-Hand-Läden weiterzugeben.
Nach Universals Ansicht ist das ein Verstoss gegen das Urheberrecht - betreffende CDs befänden sich für immer im Besitz der Plattenfirma und dürften vom Empfänger nicht an andere weitergereicht werden.
(smw/pte)
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