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Gericht verurteilt TV-Betreiber und Pornoanbieter

Freitag, 27. Oktober 2006 / 17:33 Uhr

Zürich - 2500 Franken Busse für den Geschäftsführer des Privatfernsehsenders Star TV und je 5000 Franken für zwei weitere Medienunternehmer: Das Bezirksgericht Zürich sprach die drei der Pornografie schuldig.

Auch Minderjährige hätten sich Pornos als MMS aufs Handy laden können.

Die Hauptverhandlung gegen Star TV und die beiden Pornoanbieter Televox AG und Lawa AG hatte bereits im August stattgefunden. Dabei ging es um nächtlich ausgestrahlte Werbespots zum Herunterladen von Pornovideos.

Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor in Kauf zu nehmen, dass sich auch Minderjährige Pornos als MMS aufs Handy laden könnten. Die Anklage basierte auf einem Test der Kantonspolizei, die von der Lawa AG problemlos Pornofilme auf Natels herunter geladen hatte.

Die Verteidiger hatten vor Gericht vollumfängliche Freisprüche verlangt. Es sei nicht Aufgabe der Medienhäuser, die Werbung zu kontrollieren, wurde etwa argumentiert. Es sei Sache der Eltern dafür zu sorgen, dass die Jugendlichen nach Mitternacht nicht Zugang zu allen Programmen hätten. Ihre Mandanten hätten bloss eine straflose Unterlassungssünde begangen.

Bericht folgte der Anklage

Das Gericht sah das nicht so. Es folgte in allen Punkten den Darstellungen der Anklage, wie aus dem schriftlich begründeten Entscheid zu entnehmen ist. Die Beschuldigten hätten in Kauf genommen, dass es auch Jugendlichen unter 16 Jahren möglich sei, Pornografie zu konsumieren. Das Verschulden sei allerdings noch eher leicht.

Zum gleichen Thema aber unabhängig vom Gerichtsverfahren, hatte im August die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und TV (UBI) Stellung genommen. Sie hiess Beschwerden gegen die Fernsehsender Star TV und U1 gut. In den Spots würden unsittliche, entwürdigende und jugendgefährdende Inhalte verbreitet. Damit verletzten sie das Programmrecht.

(smw/sda)


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