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Bundesgericht erleichtert Bau von Mobilfunkantennen

Mittwoch, 14. November 2007 / 12:14 Uhr

Lausanne - Das Bundesgericht erleichtert den Bau von Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzone: Die erforderliche Ausnahmebewilligung kann auch erteilt werden, wenn die neue Anlage auf einem bereits bestehenden Antennenmast montiert wird.

Mobilfunkantennen dürfen unter Auflagen auch ausserhalb der Bauzonen gebaut werden.

Zu beurteilen hatten die Lausanner Richter ein Projekt am Standort «Trogsiten» in der Glarner Gemeinde Sool.

Die Swisscom plant dort neue Antennen für den Ausbau des UMTS- und GSM-Netzes. Die Anlage soll ausserhalb der Bauzone auf einem bestehenden Antennenmast für die Rundfunkversorgung montiert werden.

2005 war die Gemeinde vom Glarner Regierungsrat gegen ihren Willen verpflichtet worden, dem Vorhaben die erforderliche Ausnahmebewilligung zu erteilen.

Nach dem Glarner Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht diesen Entscheid bestätigt und die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen.

Standortgebundenheit

Gemäss den Lausanner Richtern kann eine Anlage ausserhalb der Bauzone grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn sie auf den Standort zwingend angewiesen ist.

Diese Standortgebundenheit sei bei Mobilfunkantennen gegeben, wenn eine Lücke im Netz nicht von einem Ort innerhalb der Bauzone abgedeckt werden könne.

Neben diesen technischen Gründen soll laut dem Urteil zu Gunsten der Standortgebundenheit in Zukunft auch berücksichtigt werden dürfen, dass die neue Anlage auf einer bereits bestehenden Baute angebracht wird. In diesem Fall werde kein neues, noch unverbautes Nicht-Bauzonenland in Anspruch genommen.

Voraussetzung bleibe in jedem Fall, dass keine überwiegenden Interessen entgegen stehen würden. Das treffe im konkreten Fall aber nicht zu.

(rr/sda)


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