Bund will Swisscom-Anteile verkaufen Donnerstag, 24. November 2005 / 18:45 Uhr
Bern - Der Bund plant den Verkauf seiner Swisscom-Aktien. Der Bundesrat lässt die dazu nötige Gesetzesänderung vorbereiten. Ziel ist dabei die vollständige Aufgabe der Bundesbeteiligung am Telekomkonzern.
 Die erforderliche Gesetzesänderung zur Swisscom muss vor das Parlament und möglicherweise vor das Volk.
Der Bundesrat hat das Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt, «unverzüglich» eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG) auszuarbeiten, schreiben EFD und das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation in einem Communiqué.
Eine Gesetzesrevision ist nötig, da das TUG eine Mehrheit des Bundes an der Swisscom vorschreibt. Der Bundesrat ist der Ansicht, diese Vorschrift könne den strategischen Handlungsspielraum der Swisscom einschränken. Bei der ungewissen Entwicklung des Telekommarktes sei es für die Swisscom «mittelfristig von Vorteil, ihre Allianzfähigkeit zu verbessern».
Doppelrolle beseitigen
Der Bund seinerseits könne mit dem Verkauf der Aktienmehrheit unternehmerische Risiken abgeben und die Doppelrolle als Eigentümer und als gesetzgebende Instanz im Telekomsektor beseitigen. Der Bundesrat sei zudem der Ansicht, dass mit dem Verkauf das finanzielle Klumpenrisiko für den Staat vermindert werde.
Der Bundesrat erachte es als richtig, angesichts des sich rasch entwickelnden Marktes rasch eine Vorlage auszuarbeiten. Denn für die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ausstieg des Bundes müsse «mit einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren gerechnet» werden.
Änderung vor Parlament
Mit der Änderung des TUG kann nun das Parlament - und im Falle eines Referendums auch das Volk - im Grundsatz für oder gegen die Abgabe der Bundesmehrheit Stellung nehmen. Über einen effektiven Verkauf der Mehrheit würde erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Die Swisscom pocht darauf, dass der Bund beim Verkauf seiner Mehrheitsbeteiligung keine goldene Aktie zur Kontrolle des Unternehmens behält. Alle Aktienbesitzer seien gleich zu behandeln. Es dürfe keine Sonderrechte für einzelne Aktionäre geben, teilte Swisscom-Sprecher Sepp Huber mit.
(bert/sda)
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